{"id":1158,"date":"2023-11-02T14:42:10","date_gmt":"2023-11-02T14:42:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hornemanni.fr\/?post_type=reglementation&#038;p=1158"},"modified":"2023-11-02T14:43:17","modified_gmt":"2023-11-02T14:43:17","slug":"reglement-hornemanni-france-4","status":"publish","type":"reglementation","link":"https:\/\/www.hornemanni.fr\/index.php\/de\/reglementation\/reglement-hornemanni-france-4\/","title":{"rendered":"Hornemanni France Verordnung"},"content":{"rendered":"\r\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\" style=\"text-align: justify;\"> Die Vorschriften werden Texte \u00fcber den Schutz von Arten in ihrer nat\u00fcrlichen Umgebung, den Handel mit wildlebenden Arten und die Erhaltung von Exemplaren in kontrollierter Umgebung umfassen. \r\n\r\n Hornemanni France wird Ihnen zur Seite stehen, um Ihnen zu helfen, diese Vorschriften besser zu verstehen, indem sie sie zug\u00e4nglicher machen. Es ist jedoch unerl\u00e4sslich, dass sich unsere Mitglieder strikt an die geltenden Vorschriften halten, um den Artenschutz und unsere Glaubw\u00fcrdigkeit zu wahren. Jean-Michel Eytorff und Kamel Latreche geh\u00f6ren zu den Gr\u00fcndungsmitgliedern von UNICAB, einem Verband, der sich f\u00fcr unsere Leidenschaft einsetzt, indem er die verschiedenen Akteure der Gefangenschaft wie Verb\u00e4nde, Zoos und Vereine zusammenbringt. \r\n\r\n Die <strong>wichtigsten internationalen Gesetze und Vorschriften der Europ\u00e4ischen Union, die im Hinblick auf den Schutz zu ber\u00fccksichtigen sind, sind folgende<\/strong> \r\n\r\n\r\n<ul class=\"wp-block-list\">\r\n<li>Das \u00dcbereinkommen \u00fcber den internationalen Handel mit gef\u00e4hrdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES),<\/li>\r\n\r\n\r\n\r\n<li>Die Vogelschutzrichtlinie von 1979,<\/li>\r\n\r\n\r\n\r\n<li>Das \u00dcbereinkommen \u00fcber die Erhaltung der europ\u00e4ischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer nat\u00fcrlichen Lebensr\u00e4ume von 1982 (Berner Konvention),<\/li>\r\n\r\n\r\n\r\n<li>Verordnung (EG) Nr. 338\/97 \u00fcber den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch \u00dcberwachung des Handels,<\/li>\r\n\r\n\r\n\r\n<li>Verordnung (EG) Nr. 865\/2006 mit Durchf\u00fchrungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338\/97,<\/li>\r\n\r\n\r\n\r\n<li>Verordnung (EU) Nr. 1143\/2014 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 \u00fcber die Pr\u00e4vention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten.<\/li>\r\n<\/ul>\r\n\r\n\r\n <strong>Lesen Sie auf Franz\u00f6sisch als<\/strong>: \r\n\r\n\r\n<ul class=\"wp-block-list\">\r\n<li>Der Erlass vom 29. Oktober 2009 zur Festlegung der Liste der im gesamten Hoheitsgebiet gesch\u00fctzten V\u00f6gel und der Modalit\u00e4ten ihres Schutzes,<\/li>\r\n\r\n\r\n\r\n<li>Der Erlass vom 25. M\u00e4rz 2015 zur Festlegung der Liste der im Departement Guyana vertretenen V\u00f6gel, die auf dem gesamten Staatsgebiet gesch\u00fctzt sind, und der Modalit\u00e4ten ihres Schutzes,<\/li>\r\n\r\n\r\n\r\n<li>Das Gesetz Nr. 2016-1087 vom 8. August 2016 zur R\u00fcckeroberung der biologischen Vielfalt (Loi n\u00b0 2016-1087 du 8 ao\u00fbt 2016 pour la reconqu\u00eate de la biodiversit\u00e9),<\/li>\r\n\r\n\r\n\r\n<li>Der Erlass vom 10. M\u00e4rz 2020 zur Aktualisierung der Liste der invasiven gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten im franz\u00f6sischen Mutterland.<\/li>\r\n\r\n\r\n\r\n<li>Das franz\u00f6sische Umweltgesetzbuch enth\u00e4lt Artikel wie L415-3, L411-1 bis L411-3, L411-5 und L411-6, L412-1 usw., die ebenfalls den Artenschutz regeln.<\/li>\r\n<\/ul>\r\n\r\n\r\n Die <strong>wichtigsten franz\u00f6sischen Regelungen f\u00fcr die Haltung von domestizierten und nicht domestizierten Arten, die in kontrollierter Umgebung geboren wurden, sind die folgenden<\/strong>: \r\n\r\n\r\n<ul class=\"wp-block-list\">\r\n<li>Der Erlass vom 11. August 2006, der die Liste der Arten, Rassen oder Sorten von Haustieren festlegt,<\/li>\r\n\r\n\r\n\r\n<li>Das Dekret Nr. 2017-230 vom 23. Februar 2017 \u00fcber die Bedingungen f\u00fcr die Identifizierung und \u00dcbertragung von in Gefangenschaft gehaltenen Tieren nicht domestizierter Arten,<\/li>\r\n\r\n\r\n\r\n<li>Das Dekret Nr. 2018-531 vom 28. Juni 2018 zur \u00c4nderung mehrerer Bestimmungen zu T\u00e4tigkeiten mit Tieren nicht domestizierter Arten oder mit Pflanzen nicht kultivierter Arten,<\/li>\r\n\r\n\r\n\r\n<li>Die Verordnung vom 8. Oktober 2018 zur Festlegung der allgemeinen Regeln f\u00fcr die Haltung von Tieren nicht domestizierter Arten,<\/li>\r\n\r\n\r\n\r\n<li>Die Verordnung vom 15. November 2018 zur Zulassung des Betreibers des nationalen Archivs f\u00fcr die Identifizierung von Tieren nicht domestizierter Arten,<\/li>\r\n\r\n\r\n\r\n<li>Das Gesetz vom 30. November 2021 zur Bek\u00e4mpfung der Misshandlung von Tieren und zur St\u00e4rkung der Beziehung zwischen Tier und Mensch f\u00fchrt wichtige Bestimmungen in diesem Bereich ein.<\/li>\r\n<\/ul>\r\n\r\n\r\n <strong>Wie entsteht ein Gesetz in Frankreich?<\/strong> \r\n\r\n <strong>In Frankreich entsteht ein Gesetz durch ein Gesetzgebungsverfahren, das folgende Schritte umfasst:<\/strong> \r\n\r\n 1<strong>, Gesetzentwurf:<\/strong> Ein Gesetzesvorschlag kann von einem Parlamentarier (Abgeordneter oder Senator) oder von der Regierung selbst initiiert werden. Er wird mit dem Ziel verfasst und eingebracht, neue Rechtsvorschriften einzuf\u00fchren oder bestehende Rechtsvorschriften zu \u00e4ndern. \r\n\r\n <strong>2, Ausschusspr\u00fcfung:<\/strong> Der Gesetzentwurf wird von einem zust\u00e4ndigen Ausschuss (in der Nationalversammlung oder im Senat) gepr\u00fcft, dessen Aufgabe es ist, den Text eingehend zu pr\u00fcfen, Experten und interessierte Parteien anzuh\u00f6ren und m\u00f6gliche \u00c4nderungsantr\u00e4ge zu formulieren. \r\n\r\n <strong>3, Diskussion und Verabschiedung:<\/strong> Der Text wird dann von der Nationalversammlung und\/oder dem Senat im Plenum diskutiert. Die Abgeordneten k\u00f6nnen \u00c4nderungsantr\u00e4ge stellen und \u00fcber jeden Artikel des Gesetzentwurfs diskutieren und abstimmen. \r\n\r\n <strong>4, Parlamentarisches Pendeln:<\/strong> Wenn eine der Parlamentskammern \u00c4nderungen am urspr\u00fcnglichen Text vornimmt, wird der Gesetzentwurf zur Pr\u00fcfung an die andere Kammer zur\u00fcckverwiesen. Die beiden Kammern k\u00f6nnen so lange hin- und herwechseln, bis eine Einigung \u00fcber den endg\u00fcltigen Inhalt des Textes erzielt wird. \r\n\r\n <strong>5.<\/strong> Endg\u00fcltige <strong>Verabschiedung:<\/strong> Sobald beide Parlamentskammern den Gesetzentwurf in seiner endg\u00fcltigen Fassung angenommen haben, gilt er als vom Parlament endg\u00fcltig verabschiedet. \r\n\r\n <strong>6. Verk\u00fcndung:<\/strong> Der angenommene Gesetzentwurf wird dem Pr\u00e4sidenten der Republik zur Verk\u00fcndung vorgelegt. Der Pr\u00e4sident kann das Gesetz verk\u00fcnden, es zur erneuten Beratung an das Parlament zur\u00fcckverweisen oder es dem Verfassungsrat zur Pr\u00fcfung der Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit vorlegen. \r\n\r\n <strong>7, Ver\u00f6ffentlichung:<\/strong> Nach der Verk\u00fcndung wird das Gesetz im Journal Officiel de la R\u00e9publique Fran\u00e7aise ver\u00f6ffentlicht. Ab dieser Ver\u00f6ffentlichung tritt das Gesetz in Kraft und wird anwendbar. \r\n\r\n Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Prozess je nach spezifischen Gesetzgebungsverfahren variieren kann, insbesondere in F\u00e4llen von Dringlichkeit oder bei Anwendung des beschleunigten Verfahrens. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen einige Gesetze auch durch ein Referendum oder ein internationales Abkommen initiiert werden. \r\n\r\n Die Hierarchie der <strong>Gesetzestexte ist<\/strong> wie folgt: \r\n\r\n\r\n<ul class=\"wp-block-list\">\r\n<li>Das Gesetz<strong>:<\/strong> Es ist der vom Parlament verabschiedete Gesetzestext. Es legt die allgemeinen Grunds\u00e4tze und Leitlinien f\u00fcr die Regulierung fest.<\/li>\r\n\r\n\r\n\r\n<li><strong>Dekrete:<\/strong> Sie werden von der Regierung zur Umsetzung des Gesetzes erlassen. Sie legen die Anwendungsmodalit\u00e4ten und die konkreten Ma\u00dfnahmen fest, die umgesetzt werden m\u00fcssen.<\/li>\r\n\r\n\r\n\r\n<li><strong>Ministerialerlasse:<\/strong> Sie werden von einem zust\u00e4ndigen Minister auf der Grundlage der ihm durch das Gesetz oder einen Erlass \u00fcbertragenen Befugnisse erlassen. Sie legen spezifische und detaillierte Regeln f\u00fcr die Anwendung der Vorschriften in einem bestimmten Bereich fest.<\/li>\r\n\r\n\r\n\r\n<li><strong>Rundschreiben<\/strong>: Sie werden von einer Verwaltungsbeh\u00f6rde herausgegeben, um den zust\u00e4ndigen Stellen Anweisungen und Leitlinien f\u00fcr die Anwendung der Vorschriften zu geben. Sie sind nicht bindend, sondern bieten Leitlinien f\u00fcr die Auslegung und Anwendung von Vorschriften.<\/li>\r\n<\/ul>\r\n\r\n\r\n Diese verschiedenen Ebenen von Gesetzestexten erm\u00f6glichen es, die Vorschriften zu hierarchisieren und sie f\u00fcr die Akteure zug\u00e4nglicher und verst\u00e4ndlicher zu machen. \r\n\r\n Das letzte f\u00fcr uns relevante Gesetz ist das Gesetz vom 30. November 2021 zur Bek\u00e4mpfung von Tiermisshandlungen und zur St\u00e4rkung der Beziehung zwischen Tier und Mensch. Dieses Gesetz wurde am 1. Dezember 2021 verk\u00fcndet und im Journal Officiel ver\u00f6ffentlicht. \r\n\r\n Link: https:\/\/www.legifrance.gouv.fr\/jorf\/id\/JORFTEXT000044387560 \r\n\r\n <em>\u00ab\u00a0Art. L. 413-1 A.-I.- Unter den Tieren nicht domestizierter Arten d\u00fcrfen nur Tiere, die zu Arten geh\u00f6ren, deren Liste per Erlass des Umweltministers festgelegt wird, als Heimtiere oder in Zierfarmen gehalten werden\u00a0\u00bb. Auszug aus dem Gesetz von 2021<\/em> \r\n\r\n Das bedeutet, dass es eine neue Liste nicht domestizierter Arten geben wird, eine Positiv- oder Negativliste, je nachdem, wie man sie definiert. Diese neue Liste wird zu einer \u00c4nderung der Verordnung vom 8. Oktober 2018 f\u00fchren, die den Besitz von Exemplaren durch Privatpersonen einschr\u00e4nken wird. \r\n\r\n Wenn wir der Meinung sind, dass die Vorschriften vor Ort zu streng oder unzureichend sind, k\u00f6nnen \u00fcber unsere gesetzgebenden Vertreter Gesetzesvorschl\u00e4ge eingebracht werden. Wir sollten nicht warten, bis das Gesetz angepasst und verk\u00fcndet ist, da unser Handlungsspielraum dann stark eingeschr\u00e4nkt w\u00e4re. \r\n\r\n Jean-Michel und Kamel repr\u00e4sentieren die europ\u00e4ische Tierwelt und exotische Arten auf einer B\u00fchne. Seit mehreren Monaten arbeiten sie eng mit dem Verband UNICAB zusammen und unterbreiten den zust\u00e4ndigen Ministerien gemeinsam Vorschl\u00e4ge. Ihr Ziel ist es, gemeinn\u00fctzigen Hobbyz\u00fcchtern, die bereits einen Bef\u00e4higungsnachweis besitzen, die M\u00f6glichkeit zu geben, diese Arten weiterhin zu z\u00fcchten oder zu halten, sowie k\u00fcnftigen Antragstellern. Ihr Engagement zeigt sich darin, dass sie die Erhaltung dieser wertvollen genetischen Vielfalt in einer kontrollierten Umgebung sicherstellen und damit zur Erhaltung gesch\u00fctzter Arten beitragen wollen. \r\n\r\n Sie setzen sich f\u00fcr die Aktualisierung des Erlasses vom 11. August 2006, die Verbesserung der I-FAP (Identification de la Faune Prot\u00e9g\u00e9e), die \u00dcberpr\u00fcfung der Quoten und viele andere Ma\u00dfnahmen ein. Ihre Bem\u00fchungen zielen darauf ab, die Haltungs- und Zuchtbedingungen f\u00fcr die Arten zu verbessern, sicherzustellen, dass die derzeitigen Vorschriften angemessen sind und die Erhaltung der biologischen Vielfalt f\u00f6rdern. \r\n\r\n Wir werden Sie \u00fcber die Entwicklung der Vorschriften auf dem Laufenden halten. \r\n\r\n Verfasst von Kamel Latreche, Manager Protection and Regulation bei Hornemanni France. <\/div>\r\n\r\n<p>&nbsp;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Vorschriften werden Texte \u00fcber den Schutz von Arten in ihrer nat\u00fcrlichen Umgebung, den Handel mit wildlebenden Arten und die Erhaltung von Exemplaren in kontrollierter Umgebung umfassen. 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