Stieglitz, Carduelis carduelis
Foto copyright Kamel Latreche, Sibirischer Stieglitz, Carduelis carduelis frigoris
Haltungsregelung: In Anhang 2 in Spalte (c) des Erlasses vom 8. Oktober 2018 aufgelistet. Fähigkeitszeugnis und Eröffnungsgenehmigung ab dem ersten Exemplar obligatorisch (außer domestizierte Varietäten). Die Haltungsregelung bezieht sich auf die Nominatform und alle ihre Unterarten, einschließlich der asiatischen.
Haussorten,dieim Ministerialerlass vom 11. August 2006 aufgeführt sind: die Mutation weiß, braun, Achat, Pastell, Isabell, Satin und die Kombinationen dieser Mutationen untereinander . Alle anderen Farbvarietäten haben den Status einer geschützten nicht domestizierten Art.
Identifizierung: Markierung und I-FAP-Registrierung sind obligatorisch.
Art auf den Erlassen zum Schutz der französischen Fauna vorhanden: Erlass vom 29. Oktober 2009 identifiziert mit dem Symbol ∎.
CITES/ EG-Verordnung 338/97: Anhang III/C (Populationen der Ukraine).
Arrêté vom 28. Juni 2021 (L’île de la Réunion) : Haltung nur in Einrichtungen zur Ex-situ-Erhaltung oder zu Forschungszwecken möglich. Die Haltung von domestizierten Sorten dieser Art ist auf La Réunion verboten.